Folge #60 – § 291d SGB V Integration offener Schnittstellen in informationstechnische Systeme
§291d des SGB V handelt von der „Integration offener Schnittstellen in informationstechnische Systeme“ und beschreibt
Weiterlesen..DER Podcast rund um Gesundheits- und Medizininformatik
§291d des SGB V handelt von der „Integration offener Schnittstellen in informationstechnische Systeme“ und beschreibt
Weiterlesen„I have to tell you, it’s an unbelievably complex subject. Nobody knew, that podcasting could
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